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   OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 19.01   

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https://dejure.org/2002,29119
OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 19.01 (https://dejure.org/2002,29119)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 B 19.01 (https://dejure.org/2002,29119)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 B 19.01 (https://dejure.org/2002,29119)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Berlin, 22.03.2017 - 65 S 285/16

    Erlaubnis zur Untervermietung darf nach 15 Jahren widerrufen werden!

    Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die in B. von 1994 bis 2000 geltende Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (2. ZwVbVO vom 15.03.1994, GVBl Bln, S. 91) nach den Beschlüssen des OVG Berlin (v. 13.06.2002, 5 B 19.01, GE 2002, 1128) und des Bundesverwaltungsgerichts (v. 13.03.2003 - BVerwG 5 B 253.02, NVwZ 2003, 1125) zum 1. September 2000 außer Kraft getreten sind.
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01

    Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?

    Der in diesem Zusammenhang vom Beklagten ferner angeführte Anteil von 41% aller Haushalte in Berlin, die mit ihrem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen, verliert angesichts der Tatsache, dass der Anteil im Bundesdurchschnitt mit 39% nur unwesentlich niedriger ist (vgl. Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 5. Dezember 2001 an das Verwaltungsgericht Berlin, Bl. 92 ff. der Akte OVG 5 B 19.01), an Überzeugungskraft.
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01

    Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem

    Der in diesem Zusammenhang vom Beklagten ferner angeführte Anteil von 41% aller Haushalte in Berlin, die mit ihrem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen, verliert angesichts der Tatsache, dass der Anteil im Bundesdurchschnitt mit 39% nur unwesentlich niedriger ist (vgl. Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 5. Dezember 2001 an das Verwaltungsgericht Berlin, Bl. 92 ff. der Akte OVG 5 B 19.01), an Überzeugungskraft.
  • VG Berlin, 19.12.2003 - 10 A 321.02

    Anordnung der Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe durch einen

    So heißt es in mehreren Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - u.a. OVG 5 B 19.01 - NVwZ-RR 2003, 232 und OVG 5 B 22.01 = GE 2002, 1128), die nach Nichtannahme der (vom hiesigen Beklagten) gegen sie erhobenen Anträge auf Zulassung der Revision (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - u.a. 5 B 254.02 - GE 2003, 467 und 5 B 253.02 - NVwZ 2003, 1125) rechtskräftig geworden sind und denen die Kammer uneingeschränkt folgt, hierzu:.
  • VG Berlin, 19.12.2003 - 10 A 106.02

    Bescheide über die Ausgleichsabgabe wegen Zweckentfremdung sind mit Rückwirkung

    So heißt es in mehreren Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - u.a. OVG 5 B 19.01 - NVwZ-RR 2003, 232, und OVG 5 B 22.01 = GE 2002, 1128), die nach Nichtannahme der (vom hiesigen Beklagten) gegen sie erhobenen Anträge auf Zulassung der Revision (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - u.a. 5 B 254.02 - GE 2003, 467; und 5 B 253.02 - NVwZ 2003, 1125) rechtskräftig geworden sind und denen die Kammer uneingeschränkt folgt, hierzu:.
  • VG Berlin, 03.05.2007 - 10 A 55.03

    Nachträgliche Genehmigung einer Wohnungszweckentfremdung und die Erhebung einer

    Daran ändert nichts, dass bereits mit Ablauf des 31. August 2000 ein Ende der Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt insgesamt deutlich zutage getreten und das Zweckentfremdungsverbot für die Zukunft offensichtlich entbehrlich geworden ist (hierzu OVG Berlin, Urteile vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 19.01 u. a.).
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